Barrierefreie Website – Was Unternehmen über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Was bedeutet das konkret? Wer ist betroffen – und was droht bei Nicht-Einhaltung? Als Experten für barrierefreies Web- und UI/UX-Design zeigen wir von Onmind, worauf es jetzt ankommt – und wie Unternehmen Barrierefreiheit gezielt als Chance nutzen können.
Wer ist vom BFSG betroffen?
- Private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten.
- Öffentliche Stellen, mit besonders strengen Vorgaben für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen.
- Private Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, z. B. solche, die staatlich gefördert werden oder im öffentlichen Interesse handeln.
Wer ist ausgenommen?
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitkräften und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro.
- Reine B2B-Unternehmen, die keine Leistungen an Verbraucher erbringen.
⚠️ Wichtig: Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie z. B. Online-Buchungstools verwenden – denn bereits diese gelten als Teil des digitalen Vertragsabschlusses.
Was muss konkret barrierefrei sein?
Barrierefreiheit ist mehr als nur ein „gut lesbarer Text“. Im Sinne des BFSG müssen alle Schritte bis zum Vertragsabschluss barrierefrei gestaltet sein. Dazu zählen z. B.:
- Webseiten (inkl. Navigation, Textstruktur, Farbkontraste)
- Formulare & Checkouts
- Buchungs- und Reservierungssysteme
- Apps & digitale Self-Service-Portale
Jede Nutzerin und jeder Nutzer – unabhängig von Behinderungen – soll digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können.
Achtung!
Bei Dienstleistungen zählen auch bereits Reservierungs- und Terminbuchungstools.
Dadurch bahnt sich ebenfalls ein Vertragsabschluss an.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Wer den Anforderungen nicht nachkommt, muss mit erheblichen Folgen rechnen:
- Verbot der Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung durch die Marktüberwachungsbehörde
- Aufforderung zur Nachbesserung
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil – nicht nur Pflicht
Viele sehen Barrierefreiheit nur als lästige Pflicht – wir sehen eine riesige Chance:
- Erweiterung der Zielgruppe: Rund 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Digitale Barrierefreiheit bedeutet Zugang zu einem größeren Markt.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites erfüllen oft automatisch viele Google-Ranking-Kriterien (z. B. Ladegeschwindigkeit, mobile Optimierung, klare Struktur).
- Markenwahrnehmung stärken: Unternehmen, die auf Inklusion achten, werden als verantwortungsvoll, zukunftsfähig und vertrauenswürdig wahrgenommen.
Onmind
Euer Partner für barrierefreie Websites
Als Multichannel-Agentur gestalten wir nicht nur schöne Oberflächen. Wir entwickeln barrierefreie, performante Websites, die Menschen begeistern und Marken stärken. Mit unserer Expertise in UX/UI-Design, Accessibility-Standards und digitaler Markenstrategie sorgen wir dafür, dass eure Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht – und gleichzeitig konvertiert.
Unsere Leistungen rund um Barrierefreiheit:
- Audit & Analyse eurer bestehenden Website
- UX-Design nach WCAG 2.1-Richtlinien
- Technische Umsetzung (HTML, ARIA, Kontrast, Tastaturbedienung etc.)
- Contentstrategie für barrierefreie Kommunikation
Was sind die WCAG 2.1-Richtlinien?
Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Standards, die definieren, wie digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – auch mit Einschränkungen. Sie bilden die Grundlage für eine barrierefreie Website, wie sie ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein zentraler Bestandteil der WCAG 2.1 sind Farbkontraste, so müssen Texte deutlich lesbar sein – etwa durch ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund. Hellgrauer Text auf weißem Grund erfüllt diese Anforderung meist nicht, schwarzer Text hingegen schon.
Auch wenn sich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz derzeit auf die WCAG 2.1 bezieht, empfehlen wir, neue Webprojekte bereits an den Anforderungen der WCAG 2.2 auszurichten.
Denn es mehren sich Hinweise, dass eine Aktualisierung des Gesetzes – möglicherweise auf Basis der WCAG 2.2 – schon Ende 2025 erfolgen könnte.
Fazit
Jetzt handeln lohnt sich
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist keine Zukunftsmusik mehr – es ist bald Realität. Unternehmen, die jetzt in digitale Barrierefreiheit investieren, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite – sie sichern sich Reichweite, Vertrauen und digitale Wettbewerbsfähigkeit.
Lasst uns gemeinsam eure Website zukunftssicher machen.